Pflegereform 2023

Das ändert sich 2024 durch das PUEG

Pflegereform 2023

 

Vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten für Pflegebedürftige hat die Bundesregierung eine Reform der Pflege angeschoben: Das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG trat ab 1. Juli 2023 mit wichtigen Veränderungen in Kraft.

Für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sind vor allem Änderungen bei den Pflegeleistungen interessant. Änderungen für professionelle Pflegekräfte werden daher hier nicht erwähnt.

Das PUEG startete zunächst mit einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge ab Juli 2023, um die Finanzgrundlage für die Leistungsverbesserungen ab Januar 2024 zu schaffen. Ab Januar 2025 werden dann sämtliche Leistungsbeträge nochmals angehoben.

Anhebung von Pflegegeld und Sachleistungen

Für die Pflege zuhause wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1.1.2024 um 5 Prozent angehoben. Betroffen erhalten nun diese Leistungen:

Pflegegrad Pflegegeld ab 2024
1 0
2 331,80 € (statt 316 €)
3 572,25 € (statt 545 €)
4 764,40 € (statt 728 €)
5 946,05 € (statt 901 €)

 

Auch die Pflegesachleistungen sind zu Jahresbeginn um 5 Prozent gestiegen.

Pflegegrad Pflegesachleistungen ab 2024
1 0
2 760,20 € (statt 724 €)
3 1.431,15 € (statt 1.363 €)
4 1.777,65 € (statt 1.693 €)
5 2.199,75 € (statt 2.095 €)

 

Zum 1.1.2025 und zum 1.1.2028 sollen Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert werden. Für diese langfristige Leistungsdynamisierung noch Vorschläge erarbeitet.

Bessere Unterstützung bei der Pflege durch Angehörige

Manchmal kommt die Pflege von Angehörigen kurzfristig und überraschend. In diesem Fall konnten Angehörige sich bisher einmalig pro Pflegebedürftigen bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Den entgangenen Lohn übernahm die Pflegeversicherung in Form des Pflegeunterstützungsgeldes. Ab dem 01. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld nicht nur einmalig, sondern pro Kalenderjahr wiederkehrend in Anspruch genommen werden. Pflegende Angehörige haben nun also die Möglichkeit, sich bei Bedarf jedes Jahr bis zu 10 Arbeitstage freistellen zu lassen.

Verhinderungspflege und Kurzeitpflege werden zusammengelegt

Auch bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es Veränderungen: Seit dem 01.01.2024 sind die einzelnen Budgets für Verhinderungspflege (bisher 1.612 Euro pro Kalenderjahr) und Kurzzeitpflege (bisher 1.774 Euro pro Kalenderjahr) zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt worden.

Der Gesamtbetrag von 3.386 Euro kann nun pro Kalenderjahr flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Der umständliche anteilige Umwandlungsprozess entfällt, das Gesamtbudget kann künftig auch komplett für eine der beiden Leistungen eingesetzt werden.

Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege bei der Verhinderungspflege.

Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen wie bei der Kurzzeitpflege.

Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu 8 statt wie bisher für bis zu 6 Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Für die Allgemeinheit der Pflegebedürftigen tritt das Entlastungsbudget allerdings erst zum 01.01.2025 in Kraft. Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 können bereits ab 2024 auf das vorgezogene Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen.

Höhere Zuschüsse in der stationären Pflege

Die 2021 eingeführten Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen an den Pflegekosten steigen:

  • im ersten Jahr um zehn Prozentpunkte von fünf auf 15 Prozent
  • im zweiten Jahr um fünf Prozentpunkte von 25 auf 30 Prozent
  • im dritten Jahr um fünf Prozentpunkte von 45 auf 50 Prozent
  • ab dem vierten Jahr um fünf Prozentpunkte von 70 auf 75 Prozent

Außerdem kann künftig eine halbjährliche Übersicht zur Leistungsabrechnung bei der Pflegekasse anfordern werden.

Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Ab Juli 2024 greift die neue Regelung zur Mitnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Wenn für eine Pflegeperson eine dortige Maßnahme ansteht, kann die pflegebedürftige Person leichter mit aufgenommen werden.

Die pflegerische Versorgung kann in dieser Zeit erfolgen:

  • in der gleichen Einrichtung durch vorhandene Versorgung
  • in der gleichen Einrichtung durch eine externe zugelassene ambulante Versorgung
  • in einer nahen vollstationären Pflegeeinrichtung

Die Kosten dafür übernimmt die Pflegeversicherung. Der Anspruch umfasst pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen sowie notwendige Fahr- und Gepäcktransportkosten. Dafür ruhen in dieser Zeit alle Ansprüche auf Leistungen bei häuslicher Pflege einschließlich des Pflegegeldes.

Tipp: Hilfe durch unabhängigen Pflegesachverständigen

Für Laien ist es sehr schwer zu erkennen, ob der erteilte Pflegegrad korrekt ist oder nicht. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Hilfe eines unabhängigen Pflegesachverständigen in Anspruch nehmen. Pflegesachverständige können prüfen, ob die Zuteilung des Pflegegrades mit den tatsächlichen physischen und psychischen Einschränkungen übereinstimmt. Unabhängige Pflegegutachter gehen dabei wie folgt vor:

  • Zielgenaue und kompetente Erfassung Ihrer körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen und Erkrankungen.
  • Erstellung eines Pflegegutachtens.
  • Antrag auf Pflegeleistungen stellen, inkl. dem Pflegegutachten.
  • Komplette Übernahme des Schriftverkehrs mit der Pflegekasse.
  • Prüfung des vom MDK erstellten Gutachtens auf Richtigkeit. Bei Bedarf wird Widerspruch eingelegt.

Die Hilfe des unabhängigen Pflegeberaters ist kostenpflichtig – es fallen Pauschalgebühren für die Prüfung sowie ein Erfolgshonorar bei Erreichung des gewünschten Pflegegrades an.

Bei der Suche nach einem unabhängigen Pflegesachverständigen kann Ihnen der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. helfen (BvPP). Auf deren Website finden Sie eine Liste von Pflegesachverständigen in Ihrer Region: http://www.bvpp.org/anbieter/.

 

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie in unserern Ratgebern, z. B. Jetzt mehr Pflegegeld erhalten, Fallen in Pflegeverträgen oder Ihre Ansprüche in der Pflege.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im März

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Ohne Frühstück mehr Magen-Darm-Krebs

Eine Studie aus China stellt einen Zusammenhang her zwischen dem Verzicht auf Frühstück und einem erhöhten Risiko für Magen-Darm-Krebs. Untersucht wurden knapp 65.000 Teilnehmern. Probanden, die oft oder überhaupt nicht frühstückten, erkrankten signifikant höher an Karzinomen im Magen, Darm, Speiseröhre oder Leber, als Probanden, die regelmäßig morgens eine Mahlzeit zu sich nehmen. Verantwortlich dafür könnten Entzündungsvorgänge sein, die beim Verzicht auf das Frühstück auftreten.

Ein gesunder Lebensstil schützt vor Alzheimer

Eine neue Studie zeigt auf: Fünf Maßnahmen senken das Risiko, an Alzheimer zu erkranken: Gesunde Ernährung, ausreichende Bewegung, geistige Fitness, nicht rauchen und wenig Alkohol. 65jährige Frauen, die so leben, könnten mit weiteren 21,6 Jahren ohne Demenz rechnen, jene mit ungesundem Lebensstil mit nur 17 Jahren. Bei Männern sind es 21,7 demenzfreie Jahre statt 15,3.

Mittagsschlaf ist genauso wichtig wie Bewegung und Ernährung

Experten raten zu einer regelmäßigen Ruhepause zum Mittag, denn ein Nickerchen tagsüber verbessern Leistungsfähigkeit und Konzentration. Der Mensch ist nicht dafür gemacht, 16 Stunden am Stück aktiv zu sein. Wichtig ist: Maximal 15 Minuten hinlegen, nicht länger – am besten den Wecker stellen. Ein wenig Dösen reicht aus, um die Leistungsfähigkeit wieder zu verbessern. Dauert der Mittagsschlaf länger als 20 Minuten, steigt das Risiko, in den Tiefschlaf abzugleiten. Beim Aufwachen muss der Körper dann erst einmal wieder hochfahren, das kann bis zu einer Stunde dauern. Aber der Gesundheit schadet auch ein längerer Mittagsschlaf nicht.

Auf Insektenfreundliche Beleuchtung umstellen

Nachtaktive Insekten wie Schmetterlinge oder Motten nutzen das Mondlicht als Navigationshilfe, von künstlichen Lichtquellen werden sie oft gestört. Das beeinträchtigt die Insekten in ihren natürlichen Lebensgewohnheiten und Fortpflanzungszyklen. Helfen kann es, wenn Sie ihre Außenbeleuchtung auf warmweise LEDs mit einer Lichttemperatur von 2700 Kelvin umstellen, diese ist für Insekten weniger anziehend.

Handwerker und Steuer

Haben Sie in Ihrer Wohnung Handwerkerarbeiten ausführen lassen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung eine Anrechnung von 20 Prozent (maximal 1.200 Euro im Jahr) ansetzen. Wenn Sie zudem einen selbstständigen Dienstleiser (z. B. eine Putzfrau) mit Arbeiten beauftragt haben, können Sie zusätzlich 20 Prozent der Kosten absetzen. Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden, müssen Sie zunächst die Erstattung durch die Pflegekasse von den entstandenen Kosten abziehen. Für den selbst getragenen Teil können Sie ebenfalls eine Steueranrechnung für haushaltnahe Dienste beantragen (20 Prozent / maximal 4.000 jährlich Euro).

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Digitale Angebote für Senioren

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Lebensbereiche erfasst, und das Alter bildet hier keine Ausnahme. Immer mehr ältere Menschen entdecken die Vorteile digitaler Angebote für sich. Dabei ist die digitale Welt keinesfalls Ersatz für soziale Kontakte „von Angesicht zu Angesicht“, aber digitale Angebote können in vielen Bereichen das Leben leichter machen, die Teilhabe am sozialen Leben auch mit gesundheitlichen Einschränkungen ermöglichen und der Einsamkeit im Alter vorbeugen.

Die Vorteile digitaler Angebote im Alter

Vernetzung mit Menschen gleichen Alters und Interessen

Die Möglichkeit, über digitale Plattformen mit Familie, Freunden und anderen Senioren in Kontakt zu bleiben, trägt erheblich zur sozialen Teilhabe bei. Videoanrufe, soziale Netzwerke und Messaging-Dienste erleichtern die Kommunikation und vermindern das Gefühl der Isolation, das im Alter manchmal entstehen kann.

Die sozialen Netzwerke der Jungen scheinen auf den ersten Blick für Ältere wenig zugänglich, aber auch bestehende Netzwerke wie Facebook werden oft mit Misstrauen betrachtet. Vieles in den sozialen Netzwerken mag zunächst verwirrend und auch überfordernd wirken. Wer sich jedoch erst einmal damit auseinandergesetzt hat, möchte sie häufig nicht mehr missen. Ältere Menschen nutzen diese Netzwerke nicht nur, um mit der Familie in Kontakt zu bleiben – z. B. mit den entfernt wohnenden Enkeln, sondern sie können mit Menschen aus der ganzen Welt in Kontakt treten, finden aber auch immer häufiger Menschen aus der eigenen Region, um sich auch im echten Leben mit diesen zu treffen.

Doch die digitale Welt bietet noch weitaus mehr. Foren und Communitys zu den unterschiedlichsten Themen bieten die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und das eigene Hobby oder das eigene Interesse mit anderen zu pflegen. Sie sind nun nicht mehr darauf angewiesen, in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft Menschen mit gleichen Interessen zu finden. Egal ob man sich für Kunst, Modellbau oder Handarbeit interessiert, es gibt passende Foren und Communitys in den unterschiedlichsten Ausrichtungen. Und wer vielleicht bisher mit seinem Hobby in seinem unmittelbaren Umfeld als Sonderling galt, kann in der digitalen Welt schnell passenden Anschluss finden und sich somit neue Freunde mit gleichen Interessensgebieten erschließen.

Digitales Gesundheitsmanagement

Digitale Gesundheitsanwendungen, von Fitness-Trackern bis hin zu Gesundheits-Apps, bieten Senioren die Möglichkeit, ihre Gesundheit proaktiv zu überwachen. Dies erleichtert das Management von Medikamenten, Arztterminen und unterstützt einen gesunden Lebensstil.

Telemedizinische Dienste ermöglichen älteren Menschen den Zugang zu medizinischer Beratung und Konsultationen über Videoanrufe oder Online-Plattformen. Dies ist besonders hilfreich, wenn der physische Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschwert ist, beispielsweise aufgrund von Mobilitätsproblemen.

Die Verwendung von Wearables wie Fitness-Trackern oder Smartwatches kann älteren Menschen helfen, ihre körperliche Aktivität, Herzfrequenz und Schlafmuster zu überwachen. Gesundheits-Apps können dabei unterstützen, tägliche Aktivitäten zu protokollieren und individuelle Gesundheitsziele zu setzen. Apps für das Medikamentenmanagement helfen Ihnen, Ihre Medikamenteneinnahme zu verwalten. Sie senden Erinnerungen für Medikamentendosierungen, informieren über mögliche Wechselwirkungen und ermöglichen die einfache Nachverfolgung von Medikamentenplänen.

Apps, die sich auf Ernährung und Diät konzentrieren, können Sie dabei unterstützen, eine ausgewogene Ernährung aufrechtzuerhalten. Sie bieten Informationen zu Nährstoffen, erstellen personalisierte Ernährungspläne und helfen bei der Überwachung von Essgewohnheiten.

Digitale Anwendungen, die auf Fitness und Rehabilitation abzielen, bieten maßgeschneiderte Übungen und Aktivitäten an, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Diese Apps fördern die körperliche Aktivität und unterstützen die Rehabilitation nach Verletzungen oder Operationen.

Und nicht zuletzt gibt es eine Reihe von Notfall-Apps und -Systemen, die älteren Menschen in Notsituationen schnelle Hilfe ermöglichen. Durch einen einfachen Knopfdruck oder automatische Sensoren können Notfalldienste oder Angehörige benachrichtigt werden.

Information und Bildung

Das Internet bietet Zugang zu einer schier endlosen Menge an Informationen. Senioren können sich über aktuelle Themen informieren, ihre Kenntnisse vertiefen oder neue Fähigkeiten erlernen. Online-Kurse und Webinare ermöglichen eine flexible Weiterbildung, ohne dass man das Haus verlassen muss.

Immer mehr ältere Menschen nutzen am frühen Morgen nicht mehr die gewohnte Tageszeitung, sondern informieren sich über verschiedene Nachrichtenseiten über die Lage der Welt. Viele der digitalen Medien sind deutlich schneller bei Aktualisierungen, was es einfacher macht, auf dem Laufenden zu bleiben. Und durch die verschiedenen Kanäle können Sie sich ein umfassendes Meinungsbild verschaffen. Egal ob am Computer, am Smartphone oder am Tablet, die verschiedenen Medien lassen sich einfach und schnell abrufen.

Zudem gibt es eine Vielzahl von Onlinekursen, die speziell auf die Bedürfnisse und Interessen von Senioren zugeschnitten sind. Diese Kurse reichen von Technologie- und Sprachkursen bis hin zu kreativen Aktivitäten und Gesundheitsförderung. Hier sind einige Beispiele: In Technik-Kursen lernen Sie z. B. den Umgang mit Smartphones oder Tablets oder können Ihr Internetwissen auffrischen. Online-Sprachkurse ermöglichen es Ihnen, eine neue Sprache zu lernen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Plattformen wie Duolingo oder Babbel bieten eine Vielzahl von Sprachen an.

Auch Kurse zu kreativen Aktivitäten wie Malen, Zeichnen, Fotografie, Schreiben oder Handwerkskunst werden angeboten, ebenso Geschichts- und Kulturkurse, Gesundheits- und Fitnesskurse oder Finanzkurse. Oder Sie möchten im Alter nochmal ein Instrument erlernen bzw. vorhandene Fähigkeiten verbessern? Auch das geht online auf Plattformen, die Online-Musikunterricht für verschiedene Instrumente anbieten.

Diese Beispiele verdeutlichen die breite Palette von Onlinekursen, die Ihnen auch von Zuhause aus die Möglichkeit bieten, neue Fähigkeiten zu erlernen, ihre Interessen zu vertiefen und mit anderen in der virtuellen Welt zu interagieren. Es ist ratsam, nach spezialisierten Plattformen wie Udemy, Coursera, edX oder Plattformen für Senioren wie SeniorPlanet nach solchen Kursen zu suchen.

Einkaufen und Dienstleistungen

Digitale Einkaufsmöglichkeiten und Lieferdienste erleichtern den Alltag älterer Menschen erheblich. Sie können bequem von zu Hause aus einkaufen und sich die Produkte direkt liefern lassen. Zudem bieten verschiedene Plattformen Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Pflegedienste an.

Die Risiken und Herausforderungen digitaler Angebote im Alter

Wenn Sie jetzt Lust bekommen haben, tiefer in die digitale Welt einzusteigen, sollten Sie noch einen Blick auf die Risiken werfen, die Ihnen in der digitalen Welt begegnen können. Haben Sie jedoch keine Angst davor! Durch Schulung, Sensibilisierung und Unterstützung können Sie diese Herausforderungen gut bewältigen.

Senioren sind möglicherweise anfälliger für Betrug und Phishing, bei dem Kriminelle versuchen, persönliche Informationen wie Passwörter oder Bankdaten zu stehlen. Sie sollten darauf trainiert sein, verdächtige E-Mails oder Nachrichten zu erkennen und keine sensiblen Informationen preisgeben. Cyberkriminelle können versuchen, Ihre Identität zu stehlen, um finanziellen oder persönlichen Schaden anzurichten. Seien Sie daher vorsichtig mit persönlichen Informationen und benutzen Sie starke, einzigartige Passwörter.

Beim Online-Shopping oder der Durchführung von finanziellen Transaktionen besteht die Gefahr, dass persönliche und finanzielle Informationen in die falschen Hände geraten. Die Nutzung sicherer Zahlungsmethoden und das Vermeiden von unsicheren Websites sind daher wichtig. Das Herunterladen von Dateien oder das Öffnen von E-Mails unbekannter Herkunft kann dazu führen, dass Senioren Schadsoftware oder Viren auf ihren Geräten installieren. Aktuelle Antivirenprogramme und regelmäßige Updates helfen, diese Bedrohungen zu minimieren. Holen Sie sich hierzu ggf. professionelle Hilfe oder fragen Sie Ihre Angehörigen.

 

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Februar

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Brandheißes Thema

Für die Entsorgungsunternehmen werden akkubetriebene Geräte, die im Hausmüll landen, zunehmend zu einem Problem. Denn durch die Lithium-Akkus entstehen immer häufiger Brände in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen. Verbraucher sollten daher unbedingt die kostenlose Altgerätrückgabe auf Recyclinghöfen oder im Fachhandel nutzen.

Spritze gegen Bluthochdruck

US-Forscher haben die Wirkung einer Langzeitspritze gegen Bluthochdruck untersucht. Hierfür wurde Studienteilnehmern der Wirkstoff Zilebesiran gespritzt. Bereits 200 Milligramm senkten den systolischen Wert um 10 mmHG und den diastolischen Wert um 5 mmHG. Bei 800 Milligramm sanken die Werte sogar um 22,5 mmHG bzw. 10,8 mmHG. Weitere Studien sollen nun folgen.

Technischer Geruchskiller

Dicke Luft war gestern! Ein Gerät der Firma Bosch – kaum größer als ein Brillenetui – rückt jetzt unangenehmen aus trockenen Textilien Gerüchen zu Leibe. Statt Wasser und Chemie kommt die schonende Plasmatechnologie zum Einsatz, die Geruchsmoleküle einfach auflöst. Der FreshUp ist mit USB-Ladekabel schon ab 169 Euro zu haben.

Steuerlich gleichauf: Pflege-WGs und Pflegeheim

Aufwendungen für krankheits-, pflege- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft sind wie Heimkosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Die stellt ein Urteil des BFH klar (Az. VI R 40/20). Damit sind Pflege-WG und Pflegeheim steuerlich gleichgestellt, auch wenn Pflege, Kost und Logis nicht aus einer Hand erbracht werden. Ausschlaggebend ist hier der Zweck, ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen aufzunehmen und zu versorgen.

Cannabis

Die für 1. Januar 2024 erwartete so genannte Cannabis-Legalisierung wird wohl frühestens am 1. April in Kraft treten. Laut den Plänen darf ein Erwachsener dann legal 25 Gramm Gras besitzen und zu Hause bis zu drei Pflanzen ziehen. Auch Anbauvereinigungen sind möglich. Aber ob es dazu überhaupt kommt, ist weiter ungewiss. Die Hängepartie um das offenbar noch immer nicht ganz ausgegorene Vorhaben geht also weiter.

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Heilprozesse bei Arthrose im Kniegelenk möglich

Ist Arthrose doch heilbar? Forscher der Universität Utrecht entdeckten Hinweise darauf, dass die Selbstheilungsprozesse beim Wiederaufbau von Knorpel machtvoller sind als bisher gedacht. Bislang gilt eine Arthrose als unheilbar und die Therapieangebote beschränken sich darauf, den Krankheitsverlauf so lange wie möglich hinauszuzögern.

Was ist Arthrose?

Bei Arthrose handelt es sich um eine häufige Gelenkerkrankung. Sie entsteht durch den langsamen Abbau von Gelenkknorpel, z. B. aufgrund von Entzündungsprozessen, aber auch als Folge von Unfällen. Eine Arthrose äußert sich meistens durch Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und kann jedes Gelenk betreffen.

Bis zu acht Millionen Menschen in Deutschland leiden an Arthrose. Die betroffenen Gelenke schmerzen mal mehr und mal weniger stark. Arthrose in den Fingern erschwert das Greifen. Arthrose in Knie und Hüfte macht sich typischerweise zunächst durch Schmerzen beim Anlaufen bemerkbar – später aber auch unabhängig von Belastung. Mit der Zeit lassen sich betroffene Gelenke immer schlechter bewegen.

Arthrose ist eine Verschleißerkrankung: Normalerweise sitzt der Knorpel als schützende, elastische Schicht auf den beiden Knochenenden, die ein Gelenk bilden. Bei manchen Menschen nutzt sich der Gelenkknorpel jedoch ab, wird rau und zerfasert. Kleine Knorpelstückchen können sich ablösen – im Endstadium reibt Knochen auf Knochen.

Eine gesunde Knorpelschicht wirkt wie ein Stoßdämpfer: Sie wird bei Belastung gestaucht, um sich anschließend wieder auszudehnen. Dabei saugt sich die Knorpelschicht wie ein Schwamm mit Gelenkflüssigkeit voll. Diese Gelenkflüssigkeit nährt den Knorpel und hält ihn geschmeidig. Im Laufe der Jahrzehnte wird der Knorpel jedoch spröder. Verschiedene Faktoren können den Verschleiß beschleunigen. Darunter auch mangelnde Bewegung, denn nur bei Benutzung des Gelenks wird die nährende Gelenkflüssigkeit durch den Knorpel gepumpt.

Studie zur neuen Behandlungsmethode bei Kniearthrose

Das Forscherteam um Floris Lafeber am Universitair Medisch Centrum Utrecht in den Niederlanden ist eines von vielen Teams, das neue Behandlungsmethoden bei Arthrose erforscht. Sie untersuchten die Wirkung um die sogenannte Kniedistraktion – einer Behandlungsmethode von Kniearthrose im Endstadium bei relativ jungen Menschen. Die Forscher wollten herausfinden, ob durch eine Vergrößerung des Abstands der Knochen im Kniegelenk das Schmerzempfinden reduziert und die Beweglichkeit verbessert werden kann. Im Verlauf dieser Studie machten sie eine Entdeckung, die sich als wegweisend für eine erfolgreiche Behandlung und sogar einen neuen Therapieansatz für Arthrose erweisen könnte.

Schon in früheren klinischen Studien erzielten die Forscher ermutigende Ergebnisse mit einer Knochendistraktion bei Arthrose im Sprunggelenk. Darauf aufbauend schlussfolgerten sie, dass die Distraktion – also die Vergrößerung des Abstandes der Knochen im Gelenk – auch eine Behandlungsoptionen für Kniearthrose darstellen könnte.

In der neuen Studie konzentrierten sich die Forscher auf 20 relativ junge, körperlich aktive Patienten im Endstadium einer Kniearthrose, bei denen bereits sämtliche konservative Behandlungsmethoden ausgeschöpft waren. Um Schmerzen und Beweglichkeit weiter therapieren zu können, hätte eine Knieprothese eingesetzt werden müssen. Das Problem: Da eine Knieprothese nur eine begrenzte Lebensdauer hat, wäre es sehr wahrscheinlich, dass diese Patienten im weiteren Verlauf ihres Lebens diese Operation ein zweites Mal über sich ergehen lassen müsste. Daher suchte man nach einer Alternative.

Knochendistraktionen schon in anderen Therapien erfolgreich eingesetzt

Knochendistraktionen werden bereits seit Längerem in der Chirurgie durchgeführt. Sie haben sich vor allem bei der Heilung komplizierter Knochenbrüche bewährt, bei denen sich Knochenteile verschoben und ineinander verkeilt haben. Der Knochen wird hierfür an mehreren Stellen angebohrt. In die Bohrlöcher werden Metallstifte eingelassen, die so lang sind, dass sie an ihrem anderen Ende aus dem Körper herausragen. Das ist notwendig, um sie an einem Metallgestell außerhalb des betroffenen Körperteils in ihrer Position fixieren zu können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass einzelne Knochenteile wieder in ihrer Ausgangslage dauerhaft positioniert werden und zusammenwachsen können.

Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Studie mit Kniearthrose im Endstadium wurden mit der Distraktion die Knochen von Ober- und Unterschenkel so positioniert, dass der Abstand im Kniegelenk größer wurde. Ziel des Eingriffs war es, den Gelenkspalt auch nach Abnahme des Metallgestells für eine Zeit lang soweit vergrößert zu haben, dass der Einsatz einer Knieprothese erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist.

Die Behandlung ist nicht ohne Risiko. Zum einen darf es keine mechanischen Einwirkungen auf die Fixierungsapparatur geben, die auf die damit verbundenen Knochenbereiche übertragen werden könnten. Der Heilungsprozess kann schon durch einen unabsichtlichen Stoß oder ein Hängenbleiben an der Kleidung beeinträchtigt werden.

Zum anderen sind die Stellen, an denen die Metallstifte aus dem Körper heraustreten, offene Wunden, über die Keime in den Organismus gelangen können. Entzündungen, die bis in die Knochenstruktur gelangen, können die Folge sein. Da die Behandlung mit dem Fixierungsapparat in der Regel viele Wochen andauert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Komplikationen auftreten und eine Gabe von Antibiotika notwendig wird.

Ergebnisse der Studie

Bei allen Studienteilnehmern wurde die Behandlung erfolgreich durchgeführt. Unmittelbar nach Abnahme des Fixierungsapparates war die Beweglichkeit des Kniegelenks stark eingeschränkt – eine vorhersehbare Auswirkung bei der Ruhigstellung des Gelenkes. Die Bewegungssteifheit löste sich innerhalb der darauffolgenden Wochen vollständig. Bereits nach drei bis sechs Monaten waren die Erfolge der Behandlung zu sehen: Die Schmerzen ließen spürbar nach, die Beweglichkeit des Kniegelenks nahm deutlich zu. Diese Ergebnisse stabilisierten sich bis zur Kontroll-Untersuchung nach einem Jahr: Der Bewegungsradius nahm weiterhin zu und das Schmerzempfinden ab.

Spektakuläre Entdeckung bei der Nachuntersuchung

Die Forscher haben die Veränderungen, die die Kniedistraktion in dem betroffenen Gelenk erbracht hat, nach der Operation fortlaufend dokumentiert. Das erfolgte mittels MRT-Bildern und Röntgen-Bildern. Bei deren Auswertung zeigte sich: Das an Arthrose erkrankte Knorpelgewebe hatte sich offenbar teilweise erholt. Stellen, an denen die Knorpelschicht vor der Operation deutlich dünner war als in einem gesunden Kniegelenk, wiesen nun einen größeren Durchmesser auf.

Bereiche, an denen der Knochen bereits vollständig von Knorpelgewebe freigelegt war, waren wieder von einer Knorpelschicht überzogen. Diese Veränderungen waren in den von Arthrose betroffenen Bereichen festzustellen, während andere Bereiche unverändert blieben.

Über die Beschaffenheit dieses neu gebildeten Gewebes weiß man noch wenig zu sagen. In den bildgebenden Verfahren z. B. der Magnetresonanztomografie (MRT) weisen die neu gebildeten Gewebestrukturen dieselben Eigenschaften auf wie gesundes Knorpelgewebe und scheinen über dieselben funktionellen Eigenschaften zu verfügen. Das neu gebildete Gewebe ist keine vorübergehende Erscheinung, die Neubildung ist als nachhaltig anzusehen. Auch nach längerer Zeit mit normaler Beanspruchung und Belastung des Gelenks weist das neu gebildete Gewebe Eigenschaften auf, die denen eines gesunden Knorpelgewebes entsprechen.

Wie in einer daraus entstandenen Langzeitbeobachtung festgestellt wurde, ist das bei einigen Patientinnen und Patienten sogar neun Jahre nach der Distraktion noch der Fall.

Die Forscher heben hervor, dass diese eher zufällig gemachten Entdeckungen für die Erforschung und Behandlung von Arthrose neue Wege aufzeigen. Das Dogma, Selbstheilungsprozesse bei Arthrose seien nicht möglich, wird infrage gestellt. Neue Forschungs- und Behandlungsansätze könnten zu einer erfolgreichen Behandlung und sogar einer Heilung von Arthrose führen. Das sind gute Aussichten für alle Betroffenen.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Januar

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Wichtige Änderungen 2024

Höheres Bürgergeld

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024 deutlich: Alleinstehende Erwachsene erhalten beispielsweise ab Januar 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

Höhere Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Sie dürfen sich ab Juli 2024 über mehr Geld freuen. Wie viel mehr es gibt, hängt vom Rentenbeginn ab :Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Ein Antrag ist nicht nötig.

Ladekabel werden einheitlich

Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Ab 2026 wird dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten. So sollen Tonnen von Elektroschrott eingespart werden.

Pfand auf Milchgetränke

2024 gibt es Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke wie Kakao und alle anderen trinkbaren Milcherzeugnisse nur noch mit Pfand. Das gilt für Flaschen, die Platz für 0,1 bis zu drei Liter bieten. Sie haben dann auch das bekannte DPG-Pfandlogo.

E-Rezepte

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Ärztinnen und Ärzte müssen allerdings für Patienten, die das wünschen, einen Papierausdruck erstellen.

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Häertefallfonds für DDR-Rentner

Antragsfrist Härtefallfonds für DDR-Renten verlängert

Häertefallfonds für DDR-Rentner

Eigentlich war die Antragsfrist für Geld aus einem Härtefallfonds für offene Rentenansprüche aus DDR-Zeiten am 30. September ausgelaufen. Doch nun wurde die Frist für die Antragstellung bis Ende Januar 2024 verlängert, denn bisher haben vergleichsweise wenige ihre Ansprüche geltend gemacht. Aus dem Härtefallfonds kann es auf Antrag bis zu 5.000 Euro als Einmalzahlung geben.

Die Hintergründe

Durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 wurden viele Menschen benachteiligt, deren Ansprüche aus der DDR nun nicht mehr galten. Da betrifft z. B. all jene Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Zusatzrente hatten und diese „verloren ging“, z. B. Angestellte bei der Bahn und Post, des Gesundheitswesens oder der Braunkohle-Industrie. Ebenso benachteiligt wurden Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen.

Für Frauen im Osten gab es nach einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich. Auch Frauen, die für die Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzierten, erhielten hierfür keinen Ausgleich. Das war auch kein Problem, weil das DDR-Rentensystem dies ausglich. Mit der Rentenüberleitung verloren viele Frauen dann nachträglich bis zu 1/3 ihrer Rentenansprüche, da in der DDR nur die letzten 20 Berufsjahre zählten, im Westen das ganze Arbeitsleben. Heute erhalten 50 Prozent der Frauen, die in der DDR geschieden wurden, eine Rente unterhalb der Armutsgrenze

Härtefall-Fond eingerichtet

500 Millionen Euro stellt der Bund für einen Härtefall-Fond zur Verfügung, aus denen auf Antrag Betroffene mindesten 2.500 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Die neuen Bundesländer wurden angeregt, einer Stiftung beizutreten und zusätzliches Geld einzuzahlen, sodass die Leistungen verdoppelt werden können. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihren Beitritt erklärt haben, allerdings unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt 2024. Zum Bundesanteil der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro kämen bei Anspruchsberechtigung dann jeweils weitere 2.500 Euro an Landesmitteln hinzu. Die Zahlung für die Berechtigten würde sich damit auf eine Gesamtsumme von 5.000 Euro erhöhen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat einem Beitritt zugestimmt.

Mühsamer Weg

Die Einführung des Härtefall-Fonds ist der Hartnäckigkeit einiger Betroffener und dem Engagement einzelner Bundestagsabgeordneter zu verdanken. Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ geht von ca. 500.000 Betroffenen aus, die durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 benachteiligt wurden. Um die Ungerechtigkeit auszugleichen, wurden 10.000 bis 20.000 Euro je Betroffene gefordert – als ein Vielfaches der Summe, die der Härtefall-Fond nun in Aussicht stellt.

Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ kritisierte bei der Einführung des Härtefall-Fonds, man gestehe nun seitens des Bundes zwar grundsätzlich die berechtigen Ansprüche ein, weigere sich dann aber erneut, allen Berechtigten wenigsten eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

Bisher weniger Anträge als erwartet

Bisher haben vergleichsweise wenige Betroffene ihre Ansprüche geltend gemacht, trotz das die bisherigen Öffentlichkeitsmaßnahmen über den Sommer 2023 weiter intensiviert worden sind. Dies kann zum einen daran liegen, dass noch nicht alle Berechtigten durch die Öffentlichkeitsmaßnahmen erreicht worden seien, zum anderen könnte es aber auch an den harten Kriterien liegen.

Der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann begrüßte zwar die Ankündigung der Bundesregierung, kritisiert jedoch: „Wenn die Kriterien des Härtefallfonds nicht gelockert werden, bringt mehr Zeit wenig.“ Voraussetzung für die Einmalzahlung ist nämlich unter anderem die Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. Pellmann forderte daher einen “Gerechtigkeitsfonds” und Entschädigungen für alle betroffenen Ostrentner.

Anerkennung an Bedingungen geknüpft

Ansprüche auf Zusatz-Renten von immerhin 17 Berufsgruppen kommen nur zur Geltung, wenn die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt bedürftig sind, d. h. eine Rente in der Nähe der Grundsicherung erhalten.

Bei geschiedenen Frauen gilt als Voraussetzung, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss und Erziehungszeiten für mindestens ein Kind gelten. Zudem muss die Ehe zwischen dem 1.7. 1977 bis 31.12.1991 geschieden worden sein. (Hintergrund: Der Versorgungsausgleich im Westen wurde am 1.7.1977 eingeführt. Frauen, die dann geschieden wurden, erhielten Entgeltpunkte vom Partner, weil sie z. B. die eigene Berufstätigkeit zugunsten der Familie reduzierten.) Die Bedingungen schließen jedoch viele Frauen aus.

Letztlich ist der Härtefall-Fond weit davon entfernt, alle Ungerechtigkeiten abzumildern. Und für viele kommt der Fond zu spät. Ursprünglich waren es 800.000 betroffene Frauen, von denen in den vergangenen über 30 Jahren viele verstorben sind. Ähnlich dürfte sich bei den anderen Anspruchsberechtigten abzeichnen.

So funktioniert der Härtefall-Fond

 Voraussetzungen zum Erhalt der Einmalzahlung für Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung:

 Die Personen sind vor dem 2. Januar 1952 geboren UND haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen UND

  1. wurden entweder nach mindestens 10-jähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden und haben in der Ehe mindestens ein Kind erzogen oder
  2. ihre Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) hat nach dem 31. Dezember 1996 begonnen und sie haben in der ehemaligen DDR (längstens bis zum 31. Dezember 1991) eine dieser fünf Situationen durchlebt:
  • mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet oder
  • mindestens 4 Jahre lang Familienangehörige gepflegt und deshalb ihre Beschäftigung vollständig aufgegeben oder
  • mindestens 5 Jahre lang in einer „bergmännischen Tätigkeit“ im Sinne des DDR-Rechts in der Carbochemie/Braunkohleveredelung gearbeitet oder
  • ihre Beschäftigung aufgegeben, weil Sie für insgesamt mindestens 10 Jahre mit Ihrem Ehegatten für einen dienstlichen Aufenthalt in das Ausland gereist sind oder
  • nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung bezogen

Anspruchsberechtigt sind auch Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (Kontingentflüchtlinge).

Anspruch: einmalig 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich die jeweilige Landesregierung beteiligt.

Antragsfrist: jetzt neu bis 31.01.2024 – danach werden keine Anträge mehr akzeptiert

Auszahlung: ab 2024

Anträge: Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Tel. 0800 100 04 80 80, www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Home

Infos und Auskünft:

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Dezember

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Weniger Salz – mehr Geschmack

Der Gesundheit zuliebe sollten wir öfter einmal auf Salz verzichten. Viele andere Gewürze sind ein gleichwertiger Ersatz: Salatsoßen schmecken mit frischen Kräutern wie Petersilie, Basilikum, Dill, Bärlauch, Knoblauch und einem Spritzer Orangensaft hervorragend. Fisch bekommt mit Dill, Zitronensaft, Pfeffer und Chili den richtigen Pfiff und Kartoffeln können statt mit Salz durch Kümmel, Muskatnuss oder Rosmarin im Kochwasser verfeinert werden. Auch empfehlenswert: Petersilie zu Möhren, Salbei im Quark, Koriander zu Geflügel, Brunnenkresse zu Eiern oder Estragon zu Blumenkohl.

EM-Rente und Pflege von Angehörigen

Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, pflegen aber einen Angehörigen? Dann werden Sie nicht automatisch versicherungspflichtig, auch wenn das Sozialgesetzbuch dies vorsieht. Denn das Bundessozialgericht stellt auch fest, dass Angehörigenpflege keine Erwerbstätigkeit darstellt. EM-Rentner müssen also nicht befürchten, dass sie ihre Rente verlieren, selbst wenn die Pflege mehr als 10 Stunden pro Woche an mehr als 2 Tagen in Anspruch nimmt. Diese Kriterien führen nämlich sonst schnell dazu, dass die Erwerbsminderung aberkannt wird.

Betriebskosten-Abrechnung genau prüfen

Weil im letzten Winter die Energiepreise explodiert sind und es viele staatliche Hilfen gab, sollten Mieter ihre diesjährige Betriebskostenabrechnung exakt prüfen. Vor allem auch, um zu kontrollieren, ob die Sonderposten richtig verbucht wurden. Ist etwas unklar, haben Mieter das Recht, alle Unterlagen einzusehen und die Abrechnung klären zu lassen. Sie haben auch 12 Monate Zeit, einer Heizkostenabrechnung zu widersprechen. Weil Vermieter in der Regel auf eine Nachzahlung innerhalb von 4 Wochen bestehen, sollten Mieter diese nur „unter Vorbehalt der Rückforderung“ leisten.

Blutvergiftung – schnelles Handeln rettet Leben

Eine Blutvergiftung (medizinisch: Sepsis) ist eine oft unterschätzte und unerkannte Gefahr. Der Körper wehrt sich gegen eine Infektion und schadet dabei den eigenen Organen und dem Gewebe. Ursache für eine Blutvergiftung kann ein Kratzer sein, der sich entzündet, aber auch eine verschleppte Lungen- oder Blasenentzündung. Frühes Erkennen kann Schlimmeres verhindern. Achten Sie daher auf diese Anzeichen: Fieber in Verbindung mit Schüttelfrost und Atemnot, Niedriger Blutdruck bei schnellem Herzschlag und erhöhtem Puls, beschleunigte Atmung, plötzliche Verwirrtheit, Unruhe oder Schläfrigkeit. Im Zweifel immer die 112 wählen!

Mit der App auf Reisen

Autobahnfahrt ist langweilig? Nicht mit der kostenlosen Smartphone-App Signseeing. Die App bringt die braunen Schilder entlang der Autobahn zum Sprechen und erzählt unterwegs Geschichten zu besonderen Orten, Kuriosem oder einfach nur Lokalem. Die App weist auf Attraktionen hin, die oft sogar einen Abstecher wert sind.

Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!

Bleiben Sie gesund

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Gegen COVID-19 ist jetzt ein weiterer angepasster Impfstoff von Biontech zugelassen. Das neue Präparat ist speziell an die derzeit kursierende Omikron-Subllinie XBB.1.5 angepasst, soll aber auch gegen weitere aktuelle Varianten, darunter die Sublinie EG.5 (“Eris”), wirksam sein.

Wie hoch die Inzidenz für COVID-19 in Deutschland derzeit liegt, ist nicht genau feststellbar, da keine Testpflicht mehr besteht und es offizielle Testcenter nicht mehr gibt. Weil das Virus jetzt epidemisch in der Bevölkerung grassiert, sollten Senioren und andere Risikogruppen sich nach wie vor schützen.

Booster gegen Corona – was empfiehlt die STIKO?

Eine Auffrischungsimpfung (Booster) mit dem neuen, an die derzeit kursierende Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff wird von der STIKO derzeit für alle empfohlen, die 60 Jahre oder älter sind oder zu einer Risikogruppe zählen – das sind alle Menschen ab einem Lebensalter von sechs Monaten, die infolge einer Grunderkrankung ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben.

Außerdem sollten sich laut STIKO-Empfehlung Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich boostern lassen.

Die jährliche Auffrischimpfung sollte im Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten Ereignis (Infektion oder Impfung) und vorzugsweise im Herbst erfolgen.

Keine STIKO-Empfehlung mehr für Kinder und Jugendliche

Gesunde Kinder und Jugendliche benötigen laut aktueller Empfehlung keine COVID-Impfung. Das gilt auch für Neugeborene bis sechs Monate. Sie könnten zunächst vom sogenannten “Nestschutz” der Mutter profitieren, sofern diese bereits eine Basisimmunität besitzt. Babys ab sechs Monaten sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die wegen einer Grunderkrankung zu einer Risiko-Gruppe zählen, sollten sich jedoch impfen und die Impfung regelmäßig auffrischen lassen.

Welche Corona-Booster-Impfstoffe sind erhältlich?

Neben den beiden mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna werden in Deutschland der Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson (Impfstoff Jcovden, vormals Janssen), das proteinbasierte Vakzin Nuvaxovid von Novavax sowie der Totimpfstoff von Valneva verimpft. Der Vektor-Impfstoff von AstraZeneca ist in der EU nicht mehr erhältlich.

Die Hersteller Biontech und Moderna haben ihre mRNA-Impfstoffe seit 2022 bereits mehrfach angepasst, um die Wirksamkeit gegen die Corona-Variante Omikron und ihre verschiedenen Sublinien – darunter etwa die Sublinien BA.1, BA.4 und BA.5 – zu erhöhen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sollen für Corona-Impfungen in diesem Herbst und Winter rund 14 Millionen Dosen des angepassten Impfstoffs von Biontech zur Verfügung stehen.

Erwartet werden auch 10,6 Millionen Dosen des angepassten Impfstoffs des Herstellers Novavax. Sie sollen voraussichtlich im vierten Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Für den angepassten Impfstoff von Moderna gibt es noch keine Zulassung.

Wie sieht es mit Nebenwirkungen aus?

Die derzeitigen Covid-19-Vakzine sind mittlerweile millionen-, teilweise gar milliardenfach verimpft worden und ihre Nebenwirkungen sind inzwischen gut bekannt, so das Paul-Ehrlich-Institut. Die häufigste lokale Reaktion auf die Impfung sind Druckschmerzen an der Impfstelle. Hinzu können Rötung und Schwellung kommen. Als Allgemeinreaktionen sind Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen sowie in manchen Fällen Fieber möglich.

In sehr seltenen Fällen wurden allergische Sofortreaktionen beobachtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und wurden ärztlich behandelt. Auch selten Fälle von Herzmuskelentzündungen sowie Herzbeutelentzündungen sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen kommen vor.

Langzeitfolgen des Impfens, also Nebenwirkungen, die erst viele Monate oder Jahre nach dem Impfen auftreten, sind bei den Impfstoffen nicht bekannt, so das Paul-Ehrlich-Institut. Die meisten Nebenwirkungen treten innerhalb weniger Stunden oder weniger Tage nach einer Impfung auf, in seltenen Fällen nach Wochen oder wenigen Monaten.

Grippeschutz-Impfung ebenfalls empfohlen

Man erwartet, dass es wie auch im vergangenen Jahr weitere Nachholeffekte von anderen Atemwegserkrankungen geben wird. Für den Herbst und Winter raten Mediziner daher auch zur Grippe-Impfung. Besonders Mitarbeitende im Gesundheitswesen, Risikopatienten sowie deren Angehörige sollten sich impfen lassen.

Das Immunsystem stärken

Um gut durch den Herbst und Winter zu kommen, können Sie auch selbst einiges tun. Eine starke Immunabwehr schützt vor Atemwegserkrankungen bzw. sorgt für einen leichten Verlauf.

Ausgewogen ernähren: Am besten für die Immunabwehr ist eine natürliche Ernährung ohne Fertigprodukte, mit frischer regionaler Kost: Viel Salat und Gemüse, etwas Fleisch und Fisch, natürliche Fette aus Leinöl oder Butter sowie Ballaststoffe aus Linsen, Kichererbsen, Nüssen und Beeren. Glutenfreie Pseudogetreide wie z. B. Buchweizen, Hirse oder Quinoa sind glutenhaltigen Getreidearten wie Weizen oder Roggen vorzuziehen. Mit dieser Ernährung stärken Sie die Darmflora, die entscheidenden Einfluss auf die Immunabwehr hat.

Ausreichend Vitalstoff: Im Winter sind besonders Vitamin D und Zink in ausreichend hoher Konzentration für das Immunsystem wichtig. Zink wird für eine schnelle Immunantwort benötigt, es hemmt die Virusvermehrung und reduziert auch die speziellen Andockstellen der Zellen, über die z. B. das Coronavirus in die Zellen einbricht.

Ganz besonders wichtig ist jedoch auch eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D. Denn der Vitamin-D-Rezeptor, der in allen Zellen vorkommt, kann die Fress- und Killerzellen in Marsch setzen und die Produktion der Botenstoffe ankurbeln, die Viren direkt vernichten. Vitamin D kann der Körper bei ausreichend Sonnenlicht selbst produzieren – daher öfter einmal an die frische Luft oder Vitamin D als Nahrungsergänzung einnehmen.

Selen schützt die Körperzellen vor Angriffen von sogenannten freien Radikalen. Man kann es über Nahrungsmittel wie Fleisch, Fisch, Wurst, Eier und Meeresfrüchte aufnehmen. Ebenfalls über pflanzliche Lebensmittel wie Paranüsse (nur in Maßen verzehren), Spargel, Pilze, Kohlgemüse und Hülsenfrüchte.

Das Spurenelement Kupfer ist relevant für wesentliche Stoffwechselfunktionen und für die Lebensdauer der Körperzellen. Kupfer stärkt zudem das Immunsystem. Aufnehmen kann man Kupfer über den Verzehr von Fisch, Nüssen, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Kakao sowie Innereien wie Leber.

Das Spurenelement Eisen übernimmt viele Aufgaben im Körper, unter anderem den Sauerstofftransport von der Lunge zu den Geweben, die Speicherung von Sauerstoff in den Muskeln und die Übertragung von Elektronen im Energiestoffwechsel. Zudem ist es wichtig für die normale Funktion des Immunsystems. In der Nahrung kann man es zum Beispiel über dunkles Fleisch, Innereien wie Leber sowie Hülsenfrüchte aufnehmen.

Genügend Schlaf: In der Nacht wird die Immunabwehr durch das Schlafhormon Melatonin gestärkt. Dieses Hormon wird bei Dunkelheit verstärkt in der Zirbeldrüse produziert, bei Helligkeit wird die Produktion gedrosselt. Melatonin gilt als starkes Antioxidans, welches Endzündungen hemmt, die Vernichtung von Erregern fördert und überschießende Immunreaktionen – wie sie oft bei Covid-19-Patienten auftreten können – verhindert.

Durchblutung in Schwung bringen: Die besten Immunzellen nützen nichts, wenn die Durchblutung stockt und die Abwehrzellen nur langsam an den Ort des Angriffs – etwas die Schleimhäute – vordringen können. Dies ist der Fall bei einer zu geringen Flüssigkeitszufuhr, bei Rauchen, Durchblutungsstörungen, sehr trockenen Schleimhäuten und Bewegungsmangel

Welche Pflanzenwirktstoffe außerdem das Immunsystem besonders gut unterstützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Virenkiller.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im November

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Olivenöl schützt die Leber

Die entzündungshemmenden und antioxidativen Eigenschaften von Olivenöl sind schon lange bekannt. Eine Studie zeigt jetzt, das Olivenöl auch positiv auf die Leber wirkt –  hierfür wurden Ratten mit extra nativem Olivenöl gefüttert. Diejenigen Tiere, die eine geschädigte Leber hatten und mit dem Öl gefüttert wurden, zeigten eine deutliche Steigerung der antioxidativen Enzyme und eine signifikante Verbesserung der Lebergesundheit. Olivenöl kann also den durch Giftstoffe ausgelösten oxidativen Stress auf die Leber ausgleichen und die Leberzellen so schützen.

Bis zu 30 Prozent der Deutschen leiden unter einer nichtalkoholischen Fettleber, wissen jedoch oft nichts davon. Eine Fettleber entsteht zum Beispiel durch Übergewicht oder mangelnde Bewegung. Aber auch chronische Entzündungen können zu Lebererkrankungen führen.

Einen Ratgeber zum Thema Fettleber erhalten Sie hier.

Senioren bewegen sich zu wenig

Das Ergebnis einer Umfrage der DAK-Krankenkasse zeigt: 62 Prozent der über 60jährigen bewegen sich nicht ausreichend. Zweimal wöchentlich mindestens für eine halbe Stunde Bewegung mit leicht erhöhter Intensität sollte es schon sein. Das kann zum Beispiel Gartenarbeit oder Schwimmen sein. Bei den über 80jährigen sind 45 Prozent gar nicht mehr aktiv. Der Preis der Inaktivität ist hoch, denn Bewegung senkt beispielsweise das Infarktrisiko deutlich, und auch auf Darm- und Brustkrebs wirkt sich Bewegung positiv aus.

Briefporto doch erst 2025 erhöht

Die Bundesnetzagentur hat dem Antrag der Deutschen Post, bereits 2024 das Briefporto für Privatkunden zu erhöhen, nicht stattgegeben. Die Bundesnetzagentur sieht hierzu keine Notwendigkeit, weil die Deutsche Post die behauptete Steigerung der Stückkosten im Briefbereich nicht hinreichend nachweisen konnte. Die nächste Steigerung des Portos steht somit planmäßig 2025 an.

Gesund in den Morgen starten

Haferflocken, Milch oder Joghurt, Nüsse und ein paar Früchte – so sieht das gesunde Frühstück aus, sagen Experten. Bei Fertigmüsli ist darauf zu achten, dass es nicht zu viel Zucker oder Fett enthält – z. B. Crunch-Flocken. Besser und billiger ist es, zu natürlichen Zutaten zu greifen und das Müsli selbst zu mischen. Müsli zum Frühstück macht lange satt und versorgt den Körper mit ungesättigten Fettsäuren, Vitamine, Eiweiß und Eisen. Werden die Getreideflocken zudem über Nacht mit kalter Milch oder Wasser eingeweicht, wird die Stärke des Getreides aufgebrochen und kann vom Körper besser genutzt werden.

Reise-Ideen für das 49-Euro-Ticket

Mit dem 49-Euro-Ticket quer durchs Land – da gibt es viel zu entdecken. 40 Routen für Ihre persönliche Entdeckungstour finden Sie im Bruckmann-Reiseführer „Mit dem 49-Euro-Ticket durch Deutschland“. Er kostet 19,99 Euro und gibt viele Tipps rund um Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten an ausgewählten Zielen und wartet mit detaillierten Infos zur Routenplanung auf. Naturliebhaber kommen dabei ebenso auf Ihre Kosten wie Geschichts- oder Kulturfans.

Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!