Änderungen zur Witwenrente / Witwerrente

Neues Recht bei der Hinterbliebenenrente

2018 ist das Recht zur Witwenrente / Witwerrente neu geregelt worden. Verstirbt ein Mensch, können sowohl der Partner als auch Kinder und Geschiedene Ansprüche auf eine Rente haben. Gleiches gilt für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Voraussetzung für eine Rente: Der Verstorbene muss mindestens fünf Versicherungsjahre bei der gesetzlichen Rente erreicht haben und die Paare müssen mindestens ein Jahr vor dem Tod geheiratet haben. Keine Rolle spielt dagegen, ob die Paare zusammen oder getrennt leben. Das Problem innerhalb der Neuregelung: Entscheidend ist nicht nur das Alter, sondern auch das Heirats- und Todesjahr. Danach richtet sich die Höhe der Leistungen, die entweder nach dem neuen oder dem alten Recht ausfallen. Wann gilt altes, wann neues Recht?

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Wann gilt altes, wann neues Recht?
  • Wann entfallen die Ansprüche?
  • Was gilt bei der Witwenrente als anzurechnendes Einkommen?
  • Was wird bei der Witwenrente als Einkünfte angerechnet, was nicht?
  • Die Witwenrente für Beamte
  • Neue Zurechnungszeiten
  • und mehr